Der geschlossene Hof

Typisches Merkmal der südtirolerischen Landschaft
Das Südtiroler Landschaftsbild wird wesentlich von der Streusiedlung geprägt. Die gerodeten Lichtungen, mit Haus und Stadel des Bauern, bilden einen Hof.
Unter „Hof“ versteht man hierzulande die Gesamtheit der Bauten und Grundstücke, die zu einem landwirtschaftlichen Anwesen gehören. Der Hof ist „geschlossen“, wenn er nicht geteilt werden darf und als Ganzes vererbt wird. Die Tiroler Landesordnung (1526) verbot die Realteilung zur Sicherung und Fortbestand der Höfe und der bäuerlichen Geschlechter. In Italien hat die mehrmalige Zerstückelung des Grundbesitzes zur Landflucht und zum Verlassen der Bergdörfer geführt und dem versuchte man entgegenzuwirken.
Vor allem in Berggebieten leben die Familien in vielen Einzelhöfen, die auch zwei Stunden oder mehr vom Kirchdorf entfernt sind; das ist ein klares Zeichen einer besonderen Lebensart.
Meist überträgt der Hofbesitzer das ganze Anwesen noch zu Lebzeiten einem Sohn, gewöhnlich dem ältesten. Dabei ist es so, dass derjenige, der den Hof übernimmt, den restlichen Geschwistern eine angemessene Entschädigung für den Verzicht auf die Erbschaft zahlt.
Wie wichtig der Hof ist, verrät auch die Gewohnheit in Südtirol, die Dorfbewohner nach ihren Höfen zu nennen.







