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Achtsam...
... bei Kulturstätten
Eppan zählt zu den burgenreichsten Regionen Europas – eine Landschaft voller Geschichte, beeindruckender Bauwerke und lebendiger Kultur. Diese wertvollen Zeugnisse vergangener Zeiten sind nicht nur stille Beobachter unserer Gegenwart, sondern auch ein Erbe, das es zu bewahren gilt.
Damit unsere Burgen, Schlösser und weiteren Kulturgüter auch in Zukunft in ihrer Schönheit erhalten bleiben und sicher besucht werden können, bitten wir Sie, einige einfache Verhaltensregeln zu beachten.
Allgemeine Verhaltensrichtlinien
- Die meisten Kulturgüter sind nur zu den ausgewiesenen Öffnungszeiten geöffnet. Informieren Sie sich vorab über diese.
- Bitte verhalten Sie sich stets respektvoll gegenüber den Kulturstätten, den Mitarbeitern und anderen Besuchern.
- Sprechen Sie leise und vermeiden Sie laute Geräusche, um die besondere Atmosphäre nicht zu stören.
- Benutzen Sie nur die gekennzeichneten Wege und Eingänge, um Schäden an den Anlagen zu vermeiden.
- Betreten Sie die Kulturstätten auf eigene Gefahr und achten Sie auf Unebenheiten. Festes Schuhwerk wird empfohlen.
- Folgen Sie den Anweisungen der Mitarbeiter oder beauftragten Personen.
- Filmen und fotografieren ist grundsätzlich gestattet, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt.
Besucherverhalten an sensiblen Kulturstätten
- Viele kulturelle Artefakte und historische Gebäude sind besonders empfindlich und sollten mit besonderer Vorsicht betreten werden. Bitte berühren Sie diese nicht, um sie vor Schäden zu bewahren.
- Das Anlehnen von Fahrrädern an Kulturgütern, Brunnen oder historischen Gebäuden ist verboten.
- Große Rucksäcke, nasse oder spitze Gegenstände sind in den Museen, Kirchen sowie in Burgen und Schlössern nicht erlaubt.
- Das Anlehnen über Brüstungen, Klettern auf Mauern und das Berühren von Ausstellungsgegenständen sind verboten.
- In Museen, Kirchen sowie in Burgen und Schlössern ist der Verzehr von Speisen und Getränken sowie das Rauchen nicht gestattet.
- Zum Schutz der Kulturgüter sowie aus Rücksicht auf andere Besucher ist der Zutritt mit Hunden in der Regel nicht gestattet – es sei denn, es ist ausdrücklich anders ausgewiesen. Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die jeweiligen Regelungen.
- Eltern haften für ihre Kinder und sollten diese beaufsichtigen. Laufen und Schubsen sind nicht erlaubt. Betreuer von Kindergruppen werden gebeten, für das angemessene Verhalten der Kinder zu sorgen.
- Informieren Sie sich über die Fluchtwege und Notfallmaßnahmen. Im Notfall bleiben Sie ruhig, verlassen Sie das Gebäude schnell und begeben Sie sich zur Sammelstelle.
- Respektieren Sie Privateigentum, Abgrenzungen und Zäune. Das Betreten von landwirtschaftlichen Nutzflächen ist verboten.
- Entsorgen Sie Müll sachgemäß in vorgesehenen Behältern oder nehmen Sie ihn mit.
Verhalten bei kulturellen Veranstaltungen
- Kommen Sie rechtzeitig zu Veranstaltungen, um Störungen für andere Besucher zu vermeiden.
- Schalten Sie Mobiltelefone und andere elektronische Geräte aus oder stellen Sie diese auf lautlos, um die Veranstaltung nicht zu stören.
- Respektieren Sie die zugewiesenen Sitzplätze und wechseln Sie nicht eigenständig die Plätze.
Archäologische und kulturelle Güter
In Italien gelten archäologische und kulturelle Güter als Staatseigentum. Dies bedeutet, dass Funde, auch wenn sie von Privatpersonen gemacht werden, nicht automatisch in deren Besitz übergehen. Jeder Fund muss innerhalb von 48 Stunden den zuständigen staatlichen Behörden, wie z.B. dem Denkmalamt, der Polizei, der Forstbehörde oder den Carabinieri gemeldet werden.
Zollbestimmungen
Die Liste der Waren, die bei der Ein- und Ausreise in Italien dem Zoll gemeldet werden müssen, ist umfangreich. Um unangenehme Überraschungen an Flughäfen oder Grenzübergängen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich vorab gründlich zu informieren. Die italienische Zoll- und Monopolagentur bietet umfassende Informationen zu den geltenden Ausfuhrbestimmungen sowie nützliche Reisetipps.
Nützliche Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
CIVIS: Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern


